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EuGH-Urteil: UEFA verliert im Streit über Super League
Maximilian Kralik

Die Super League ist ein umstrittenes Projekt, das im April 2021 von zwölf der renommiertesten europäischen Fußballclubs angekündigt wurde. Die Gründungsmitglieder waren unter anderem Vereine wie Real Madrid, FC Barcelona, Manchester United, Liverpool, Juventus und AC Mailand. Das Vorhaben zielte darauf ab, eine exklusive Liga zu schaffen, die unabhängig von den bestehenden nationalen Ligen und der UEFA Champions League agieren sollte.

Bereits kurz nach Veröffentlichung der Pläne zur Gründung der Super League zogen sich aufgrund des enormen Widerstands und Drucks von Seiten der UEFA, nationaler Verbände und Fans viele Gründungsmitglieder aus dem Projekt zurück. Die Super League wurde schließlich auf Eis gelegt, und die Idee einer abgeschotteten, exklusiven Liga wurde vorerst verworfen. Vor allem FIFA und UEFA drohten damit, alle Teilnehmer an einer solchen Liga (Vereine, Funktionäre und Spieler) von anderen Bewerben (z.B. nationale Bewerbe aber auch WM und EM) auszuschließen. Die "European Super League Company" und die Sportmarketingagentur A22 haben den europäischen und den internationalen Fußballverband schließlich geklagt – und der Fall landete vor dem EuGH.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat schließlich in einem wegweisenden Urteil im Streit um die Gründung der Super League eine Niederlage für die Europäische Fußball-Union (UEFA) eingeleitet. Die großen Fußballverbände FIFA und UEFA dürfen demnach andere Wettbewerbe nicht grundsätzlich von ihrer Genehmigung abhängig machen und Vereinen sowie Spielern nicht verbieten, an diesen Wettbewerben teilzunehmen.

Das EuGH-Urteil bezieht sich auf den Vorwurf des "Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung" seitens der FIFA und UEFA. Die Richter argumentierten, dass die bestehenden Regeln der Verbände keine Gewähr dafür bieten, dass Vorgaben transparent, objektiv, nicht diskriminierend und verhältnismäßig sind. Zudem würden die Regelungen, die den Verbänden die ausschließliche Kontrolle über die kommerzielle Rechteverwertung der Wettbewerbe zuschreiben, den Wettbewerb in der EU einschränken. Vereinfacht gesagt: UEFA und FIFA dürfen als Monopolisten ihre Monopolstellung nicht missbrauchen, ihre Regeln und Vorgaben müssen angemessen sein.

Was bedeutet das nun?

Der EuGH hat nur ausgesprochen, dass die Handlungen von FIFA und UEFA angemessen und objektiv sein müssen. Weder hat der EuGH die Gründung der Super League erlaubt (das wäre auch juristisch nicht möglich), noch hat er der UEFA und FIFA untersagt, Maßnahmen gegen die Gründung einer Super League zu treffen bzw. nach Gründung entsprechende Sanktionen auszusprechen. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Sache weiterentwickelt. Ob die ursprünglichen Initiatoren der Super League ihr Vorhaben wieder in Angriff nehmen, ist jedenfalls fraglich. Wie einleitend erwähnt, gibt es auch insbesondere Widerstand und Druck von Fans und der Politik; auch diese Bedenken wird man – ganz abseits der juristischen Auseinandersetzung - nicht einfach so unter den Tisch kehren können. Wir bleiben dran.